LAPL – Light Aircraft Pilot Licence

    • Fluguntersuchung zum Erhalt einer Kleinflugflugzeug- und Luftsportgerätelizenz

60 Monate

Bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres,

24 Monate

Diese Lizenz gilt bei Inhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte mitbringen:

  • Antrag Tauglichkeitsuntersuchung – diesen finden Sie mit Ausfüllanleitung in unserem Downloadbereich bzw. in dem des LBA
  • Personalausweis, Chipkarte der Krankasse zur Anlage des Datensatzes im Praxissystem
  • Flugbuch, alle Fluglizenzen und letztes Tauglichkeitszeugnis (sofern vorhanden)
  • Brille bzw. Sehhilfen (Kontaktlinsen bitte am Untersuchungstag nicht tragen)
  • Brillenpass (sofern vorhanden) nach Möglichkeit augenärztlicher Vorbefund (sofern vorhanden)
  • Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit:
  • Bitte umfassende ärztliche Berichte besorgen (z.B. Entlassungsbericht der Klinik).

Sie sind nicht sicher, ob die Erkrankung relevant war, dann fragen Sie uns bitte im Voraus!

Sie brauchen nicht nüchtern zu erscheinen.