Tauglichkeitsklasse 1

  • Verkehrsflugzeugführer, Berufspiloten (ATPL, CPL)
  • Flugingenieure
  • Flugtechniker

 

Eine Erstuntersuchung kann nur in einem Aero Medical Center durchgeführt werden.
Die nachfolgenden Erneuerungen bzw. Verlängerungen können dann im flugmedizinischen Untersuchungszentrum Offenburg erfolgen.

6 Monate

wenn der Lizenzinhaber:
– auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat
– das 60. Lebensjahr vollendet hat 

12 Monate

Grundsätzlich beträgt die Gültigkeitsdauer eines Klasse eins medicals zwölf Monate. Sollte diese Frist überschritten werden so kann eine Erneuerung bis 24 Monate nach Ablauf erfolgen. Bei Überschreitung der 24 Monate ist eine Erst-
Untersuchung erforderlich.

Bitte mitbringen:

  • Antrag Tauglichkeitsuntersuchung – diesen finden Sie mit Ausfüllanleitung in unserem Downloadbereich bzw. in dem des LBA
  • Personalausweis, Chipkarte der Krankasse zur Anlage des Datensatzes im Praxissystem
  • Flugbuch, alle Fluglizenzen und letztes Tauglichkeitszeugnis (sofern vorhanden)
  • Brille bzw. Sehhilfen (Kontaktlinsen bitte am Untersuchungstag nicht tragen)
  • Brillenpass (sofern vorhanden) nach Möglichkeit augenärztlicher Vorbefund (sofern vorhanden)
  • Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit:
  • Bitte umfassende ärztliche Berichte besorgen (z.B. Entlassungsbericht der Klinik).

Sie sind nicht sicher, ob die Erkrankung relevant war, dann fragen Sie uns bitte im Voraus!

Sie brauchen nicht nüchtern zu erscheinen.

Wann ist eine augenärztliche Untersuchung bei Untersuchungen Tauglichkeitsklasse 1 erforderlich ?

 

Immer bei der Erstuntersuchung.

Eine Erstuntersuchung liegt auch vor, wenn erstmalig eine Tauglichkeitsuntersuchung der Klasse 1 durchgeführt wird.

In Abständen von längstens 5 Jahren, wenn ein Refraktionsfehler die Ausprägung von ±3 Dpt.* übersteigt aber +5 Dpt.* Hyperopie bzw. -6 Dpt.* Myopie nicht überschreitet, oder ein Astigmatismus oder eine Anisometropie 2 Dpt.* übersteigt, aber 3 Dpt.* nicht überschreitet.

In Abständen von längstens 2 Jahren, wenn ein Refraktionsfehler die Ausprägung von -6 Dpt.* Myopie übersteigt, oder ein Astigmatismus oder eine Anisometropie 3 Dpt.* übersteigt.

Immer bei normabweichenden oder zweifelhaften Befunden.

Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.

Das vom Augenarzt auszufüllende „Formular für den ärztlichen Untersuchungsbericht“ kann in unserem Downloadbereich geladen werden, oder von der LBA Webseite.